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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 zwischen Makler/Geschäftsvermittler (back up consult GmbH) und Kunde/Auftraggeber

 

Hinweis: die Bestätigung und Akzeptanz unserer Makler-AGB´s per eMail wird gleichbedeutend mit einer Unterschrift gesetzt und ersetzt dadurch den Schriftverkehr per FAX oder Postbrief. Durch Zusenden eines ausgefüllten Objektprofiles wird uns das Einverständnis zur Vermarktung des Objektes sowie die Akzeptanz unserer Provisionsregelungen automatisch erteilt. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn für Sie noch Fragen offen sind. 


§ 1 Doppeltätigkeit


Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

 

§ 2 Eigentümerangaben


Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

 

§ 3 Informationspflicht und Vollmachterteilung


Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. 

Der Auftraggeber kann aber in Eigenregie einen Käufer / Mieter finden, ohne dass Provisionsansprüche anfallen – sofern der Kontakt nicht über unser Maklerbüro entstanden ist. Im Falle eines Objektverkaufes, der nicht über back up network zustande kommt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler unverzüglich zu informieren und die beteiligten Vertragsparteien zu benennen (andere Makler, Käufer).

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner Angebote auf den Webseiten und Kommunikationsmedien (z.B. eMail-Verteiler) von back up einverstanden. Hier wird auf Diskretion Wert gelegt und als Ortsangabe nur die ersten beiden PLZ genannt. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird eine separate Regelung vereinbart. 

Kaufinteressenten und Verkäufer erklären sich im Rahmen einer Zusammenarbeit mit unserem Maklerbüro mit dem Erhalt von Werbe-eMails einverstanden, die sich auf die Themen unseres Maklerbüros und weiterer Themen des back up network Fullservice für Fitness & Wellness beziehen.

 

 

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte


Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber einen Kauf- oder Mietvertrag mit einem Kontakt abschließt, der indirekt von unserem Maklerbüro kommt, d.h. das z.B. ein von uns vermittelter Kontakt das Objekt weiterempfiehlt und der Abschluss mit einem Dritten zustande kommt. Auch in diesem Falle sind wir als Maklerbüro provisionsberechtigt und haben Anspruch auf Information durch den Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter).

 


§ 5 Provisionen


Für die Vermittlung von Geschäftsübernahmen gelten diese Provisionssätze:


• 7 % bei Beträgen unter 50.000 € Kaufpreis

• 6 % bei Beträgen zwischen 50.000 € und 99.000 € Kaufpreis

• 5 % bei Beträgen zwischen 100.000 € und 249.000 € Kaufpreis

• 3,5% bei Beträgen ab 250.000 € Kaufpreis

 

Diese Provision wird nach Absprache entweder vom Verkäufer in den Kaufpreis eingerechnet oder von uns an den Käufer zusätzlich berechnet. Im Falle eines Verkaufes mit Schuldenabzug oder mit Schuldenübernahme berechnen wir eine Mindestprovision in Höhe von 3.500 € netto, zahlbar durch den Käufer oder Verkäufer nach Absprache.

 

Für die Vermittlung von Investoren und Teilhabern gelten diese Provisionssätze vom Beteiligungskapital, zahlbar vom Investor/Teilhaber:

• 7 % bei Beträgen unter 50.000 €

• 6 % bei Beträgen zwischen 50.000 € und 100.000 €

• 5 % bei Beträgen zwischen 100.000 € und 250.000 €

• 3,5% bei Beträgen ab 250.000 €

 

Für die Vermittlung von Betreibern berechnen wir pauschal 5.000 € netto (ggf. nach Absprache aufteilbar auf beide Vertragsparteien).

 

Für die Vermittlung von Mietflächen, Gebäuden und Grundstücken wird die Maklercourtage für den Einzelfall angesetzt.

 

Die Provision ist nach Abschluss des Kauf-/ Miet-/ Teilhaber-/ Betreibervertrages und erfolgter Zahlung des Käufers/Mieters/Investors/Betreibers an die back up consult GmbH zu bezahlen. Bei Anzahlungen wird auch die Provision anteilig berechnet.

Weitere Provisionsvereinbarungen zwischen der back up consult GmbH und dem Käufer/Verkäufer/Investor/Betreiber sind hiervon unberührt.

Individuelle Vereinbarungen ersetzen oben genannte Provisionssätze.

 

 

§ 6 Aufwendungsersatz


Weitere Kosten entstehen dem Auftraggeber nur nach vorheriger Vereinbarung und Freigabe, z.B. Bewertungen, Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten. Diese Positionen sind optional zu buchen. Bei Nicht-Zustandekommen einer Geschäftsübernahme oder sonstigen Geschäften entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, außer diese wurden ausdrücklich gebucht und bestätigt.

 

 

§ 7. Informationspflicht


Sowohl Verkäufer als auch Käufer sind verpflichtet den Makler innerhalb von 20 Werktagen über die Einigung bei einem Geschäft zu informieren. Dabei genügt bereits die mündliche Einigung. Nach erfolgter schriftlicher Einigung ist der Makler erneut zu informieren. Desweiteren verpflichten sich Käufer und Verkäufer dem Makler den Zeitpunkt einer Kaufpreiszahlung bekanntzugeben und diese Zahlung via Kontoauszugkopie nachzuweisen. Die Verzögerungen der Mitteilungen berechtigt den Makler zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2,5% der Maklercourtage. 

 

 

§ 8 Gerichtsstand


Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen  und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 


§ 9 Salvatorische Klausel


Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 

Hinweis: die Bestätigung und Akzeptanz unserer Makler-AGB´s per eMail wird gleichbedeutend mit einer Unterschrift gesetzt und ersetzt dadurch den Schriftverkehr per FAX oder Postbrief. Durch Zusenden eines ausgefüllten Objektprofiles wird uns das Einverständnis zur Vermarktung des Objektes sowie die Akzeptanz unserer Provisionsregelungen automatisch erteilt.

 

Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn für Sie noch Fragen offen sind ... Tel. 0049-(0)8231-608490 oder eMail: mail@backup-network.com